Gebührenerhebung für Überwachungsmaßnahmen

Folgende Informationen an unsere Imker vom Landesverband der Imker Weser-Ems e.V.:

Gebührenerhebung für Überwachungsmaßnahmen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Selbstauskunft zur Umsetzung der Neufassung der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

einige Veterinärämter in unserem Verbandsgebiet haben damit begonnen, diese Selbstauskunft bei den Imkereien einzufordern. Damit sollen die Gebühren festgesetzt werden, die im Falle einer Betriebsprüfung durch das Veterinäramt erhoben werden. Für Betriebe mit einem Jahresumsatz von unter 125.000 € sind dies pauschal 43,00 €.

Im Gesetzblatt Nr. 63 vom 30.12.2014 wurde erstmalig eine gesetzliche Größenordnung für Imkereien, die für ertragssteuerliche Zwecke anzuwenden sind, festgelegt. Danach wird bei bis zu 30 Völkern kein Ertrag angesetzt. Bei 31 bis 70 Völkern beträgt der pauschale Gewinn 1.000,00 € im Jahr und ab 71 Völkern ist eine Einnahmen-Ausgabenrechnung zu erstellen.

Ich möchte Ihnen vorschlagen, Ihren Vereinsmitgliedern folgende Vorgehensweise zu empfehlen:
Tragen Sie im Formular "Selbstauskunft des Lebensmittelunternehmers zum Jahresumsatz" handschriftlich einen Vermerk entsprechend Ihrer Völkerzahl ein, z.B. 10 Völker - kein Ertrag gemäß Ausführungen im Bundesgesetzblatt Nr. 63 vom 30.12.2014 oder 30 Völker - 1000,00 € Gewinn pro Jahr gemäß ....

Zudem wäre es sicher sinnvoll, wenn Sie mit dem Veterinäramt ein Gespräch zu dieser Maßnahme suchen und dabei noch einmal den besonderen Wert der Imkerei für eine flächendeckende Bestäubung und deren kostenfreie Lieferung durch die Imkerschaft hervorheben.

Anlässlich der Vertreterversammlung am Samstag können wir uns noch einmal dazu austauschen.

Bis dahin mit besten Grüßen

Werner Clausing